
Für das Speisegetreide wird ein Pool gebildet um die Gleichbehandlung unserer Mitglieder zu sichern. Für ihr angemeldetes Getreide haben die Gesellschafter eine Abnahmegarantie.


Wir schicken im Herbst für die Winterssat und im Frühling für die Sommersaat Vordrucke zur Getreidemeldung an die Erzeuger. Entsprechend der daraufhin gemeldeten Getreidemengen erstellen wir Lieferverträge, die dann entsprechend der tatsächlichen Ertemenge verbindlich gelten.
Das Getreide wird entweder direkt in der Ernte an unsere Lagerstätten geliefert oder kann bis Abruf auf dem eigenen Betrieb gelagert werden, sofern die von uns vorgegebenen Lagervoraussetzungen erfüllt werden, sofern die von uns vorgegebenen Lagervoraussetzungen erfüllt sind. Diese sind in unserem Lagerhandbuch für Landwirte aufgeführt.
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